Unterhalt und Vermögen
Die Ermittlung von Einkommen und Vermögen bei Selbständigen und Unternehmern gestaltet sich schwierig.
Gewerbetreibende, Handwerker und Freiberufler können ihr monatliches Einkommen nicht einer monatlichen Gehaltsabrechnung entnehmen. Anders als der Arbeitnehmer verfügt der Unternehmer neben Privatvermögen zusätzlich noch über Betriebsvermögen.
Das Einkommen und Vermögen bei Selbstständigen ist daher zunächst nach den allgemeinen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften zu ermitteln (EStG, HGB). Grundlage ist immer der Jahresabschluß und der Einkommensteuerbescheid.
Das so ermittelte steuerlich relevante Einkommen kann allerdings in ganz erheblichem Umfang vom sog. unterhaltsrelevanten Einkommen abweichen.
Auch bei der Ermittlung des Vermögens können sich erhebliche Unterschiede in der Bewertung von Betriebsvermögen ergeben.
Einen ersten Eindruck von der Komplexität erhalten Sie auf den folgenden Seiten.
Die dort enthaltenen Informationen können und sollen eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Hüten Sie sich davor, die Informationen pauschal auf Ihren Fall zu übertragen. Die Juristerei ist keine Mathematik und 1 + 1 ist nicht immer 2.
Wenn Sie selbst Anwalt oder Steuerberater sind, können Sie uns im Hintergrund engagieren. Unsere Spezialisten erstellen die notwendigen Gutachten und Berechnungen in Ihrem Mandat. Der Mandantenkontakt bleibt allein bei Ihnen.
Zur Einführung können Sie auch unter Downloads die wichtigsten Auszüge aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) lesen, insbesondere BGH, Urteil vom 23.04.1980 – IV b ZR 510/80 (Düsseldorf), NJW 1980, 2083 (keine Identität zwischen steuer- und unterhaltsrelevantem Einkommen), BGH, Urteil vom 26.10.1983 – IV b ZR 12/82 (Hamm) NJW 1984, 303 (Abschreibung), BGH, Urteil vom 20.11.1996 – XII ZR 70/95 (Karlsruhe), NJW 1997, 735 (Fiktive Einkünfte: Gebäudeabschreibung).
Beratung für Unternehmer
Umfassende und spezialisierte Rechtsberatung im Familienrecht für Unternehmer.
Fachanwälte für Familienrecht beraten Sie in allen Bereichen des Familienrechts, speziell für den komplexen Fall der Ehescheidung bei Unternehmern.
KASSEL
Obere Königsstraße 24, 34117 Kassel
Tel. 0561 / 7399079
HOMBERG
Pommernweg 8, 34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 / 931618
BAD HERSFELD
Neumarkt 11, 36251 Bad Hersfeld
Tel. 06621 / 172340